Blick aufs Zeitgeschehen
Meine Streiflichter und Kommentare
In dieser Rubrik kommentiere ich in freier Themenwahl und in freier Kadenz das Zeitgeschehen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Dienstag, 8. Februar 2011 - 02:09 Uhr
Mogelpackung für einen Mißtrauensstaat
Am kommenden Wochenende steht die Abstimmung über die Initiative zum Schutz vor Waffengewalt bevor. Es wurde selten ein verlogenerer Titel zu einer Initiative präsentiert. Jedermann weiß, daß diese Initiative keine einzige Gewalttat verhindern wird. Sie wird höchstenfalls zu andern Gewaltinstrumenten führen. Gewalt als äußerster Ausbruch von Emotionen bedient sich gewisser Mittel, aber es sind nicht die Mittel, die Gewalt bewirken.
Weil die Initianten gemerkt haben, daß dieses Argument nicht wirklich tauglich ist, haben sie sich nun auf das Suizid-Thema verlegt. Aber auch dort kann man aufgrund der geringen Zahlen nur sagen, auch dieses Argument vermag die wirklichen Ziele nicht zu verschleiern.
In Wahrheit geht es um die Abschaffung unserer Armee.
Und dazu gilt es, NEIN zu sagen. Unser Land kann seinen Bewohnerinnen und Bewohnern nur ein Leben in Freiheit, Selbstbestimung und Sicherheit ermöglichen, wenn es auch über die nötigen Instrumente zur Wahrung der Sicherheit verfügt. Die Armee ist eines dieser Instrumente. Gute kantonale Polizeikorps sind auch ein solches Instrument. Und ein anderes Instrument sind verantwortungsbewußte Männer und Frauen, die in einem heute schon restriktiven Waffenrecht als selbstbewußte Staatsbürgerinnen und -bürger ihre Rechte als Jäger oder Schützen ausüben dürfen.
Seit etwa 47 Jahren nehme ich regelmäßig an Schießtrainings und an Schützenfesten teil. Ich habe kein einziges Mal unverantwortliches Handeln mit Waffen erlebt. Warum? Weil die Armee und die Schützenvereine ihre Angehörigen zu striktester Disziplin im Umgang mit Waffen erziehen.
Also: den Leuten, die vom Staat dafür in Pflicht genommen werden, ihn zu verteidigen, soll dieser Staat in Zukunft vollkommen mißtrauen, wenn der Soldat wieder zum Büger wird? So kann man in einem demokratischen Staat nicht mit seinen Bürgern umgehen.
Deshalb ist mir sehr wichtig, daß man nicht Abertausende von aktiven und ehemaligen Angehörigen der Armee und Abertausende von Aktiven und Ehemaligen in den Schützenvereinen unseres Landes fast als Kriminelle hinstellt. Die von mir genannten Gruppen unserer Bevölkerung haben in der Armee und in den Schützenvereinen gelernt, mit Waffen äußerst verantwortungsvoll umzugehen. Es geht in einer Demokratie nicht an, daß man in einem politischen Kampf, bei dem es ja im Kern um die Abschaffung der Armee geht, fast 100 % der aktiven und der ehemaligen Schützen und Soldaten, also von rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürgern, der Unzuverläßigkeit bezichtigt, sie mit staatlich institutionalisiertem Mißtrauen überzieht und sie beinahe zu Kriminellen stempelt.
Das darf in einem Rechtsstaat nicht passieren und deshalb sage ich ganz klar NEIN zu dieser verlogen betitelten Initiative.
Donnerstag, 7. Mai 2009 - 01:43 Uhr
Gewaltenteilung ist ein hohes Rechtsgut
Zur Abstimmung über das Einführungsgesetz StPO
im Kanton Basel-Landschaft
Wenn wir im Baselbiet zurzeit darüber streiten, wem die Staatsanwaltschaft künftig unterstellt sein soll, so muß man nüchtern feststellen: Das hat uns der Bund eingebrockt mit seiner Entscheidung, in einer neuen eidgenössischen Strafprozeßordnung allen Kantonen das einstufige Verfahren vorzuschreiben. Damit werden die untersuchungsrichterliche Funktion und die Aufgabe der Offizialanklage in der Rolle des Staatsanwaltes zusammengelegt. Aus rechtsstaatlicher Sicht wurde hier im Sinne der Gewaltenteilung ein Kardinalfehler begangen. Dieser Fehler ist auf kantonaler Ebene nicht mehr korrigierbar. Aber gerade deshalb darf man dem einen Fehler nicht noch einen zweiten draufsetzen und nun die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft dem Regierungsrat übertragen.
Beim bisherigen, zweistufigen Modell war es für mich diskussionslos klar, daß die Staatsanwaltschaft als reine Vertreterin der 'Anklage im Namen des Staates' einen Teil der Exekutivgewalt darstellte. Mit dem einstufigen System wird aber die Staatsanwaltschaft zum absolut überwiegenden Teil untersuchungsrichterliche Aufgaben erfüllen und als 'untere Strafbehörde' amten. Damit gehört sie auch unter die richterliche Oberaufsicht.
Es geht überhaupt nicht um die Frage, ob die heutige Baselbieter Regierung diese Aufsicht korrekt wahrnehmen würde oder nicht. Es geht um eine grundlegende Regel im gewaltengeteilten Rechtsstaat, die wohl kaum besser ausgedrückt werden könnte, als mit einem Zitat des großen französischen
Staatsrechtlers und Rechtsphilosophen Montesquieu (1689 – 1755): Celui qui fait exécuter les lois doit y être soumis.
Wer Gesetze ausführen läßt, muß ihnen auch unterstellt sein.
Deshalb braucht es ein doppeltes Nein zur Vorlage der StPO.
PS: Mit einem Klick auf den Titel führt Sie ein Link auf die WebSite des Nein-Komitees.
Donnerstag, 2. Oktober 2008 - 21:41 Uhr
Die Basler Präsidentenwahl – ein demokratisches Trauerspiel
Der Kanton Basel-Stadt hat sich vor ein paar Jahren eine neue Kantonsverfassung gegeben. Bei der Behördenorganisation führte man eine respektable Neuerung ein: Basel-Stadt soll einen auf die ganze Amtszeit gewählten Regierungspräsidenten erhalten, der aus einem Präsidialdepartement heraus die Planung und Leitung der ganzen Regierungstätigkeit leisten und darüber hinaus der Stadt Basel zu einem Gesicht verhelfen soll, so wie wir das kennen von den Funktionen wie sie ein englischer Mayor, ein deutscher Oberbürgermeister, ein italienischer Sindaco oder ein französischer Maire de Paris wahrnehmen.
Die Idee hat viel Bestechendes, denn die schweizweit besondere Organisationsstruktur von Basel, wo Stadt- und Kantonsbehörden (und Verwaltungen) dasselbe sind, verhinderte mit dem primus inter pares-System der jährlich wechselnden Regierungspräsidentinnen oder -präsidenten genau jene Personalisierung, die in der Welt den Städten zu einem besonderen Ausdruck verhilft. Damit dieses "Gesichtgeben" auch zur Wirkung kommt, redet alle Welt (gemeint: alle Welt von Basel) vom Stadtpräsidenten oder vom Stapi, obwohl die Funktion formal richtigerweise Regierungspräsident heißt.
Und nun erleben wir ein demokratisches Trauerspiel erster Ordnung: Die sozialdemokratische Wahlsiegerin Herzog findet es unter ihrem Anspruch, das Finanzdepartement aufzugeben und dafür die Gesamtverantwortung zu übernehmen. Die bürgerlichen Regierungsräte spielen ein Trauerspiel der Mutlosigkeit und bleiben lieber auf ihren Departementen sitzen, als daß sie diese erstmalige politische Herausforderung annehmen würden. Damit bleibt am Schluß nur noch der bisherige grüne Justizminister Morin, der als Projektleiter der Departementsreform sich quasi den eigenen Laden unter dem Hinterteil hinwegreformiert hatte. Er soll nun – per Medien proklamiert, bevor die Regierungskolleginnen und -kollegen auch nur informiert worden wären – in Stiller Wahl zum ersten Basler Stadtpräsidenten erkoren werden.
Wenn es bei der erstmaligen Besetzung dieses neuen, auf vierjährige Amtszeit gewählten Stadtpräsidenten nun tatsächlich zu einer Stillen Wahl kommen sollte, kommt man nicht um zwei erschreckende Vermutungen herum. Dann nämlich muß man annehmen, daß alle jene Kräfte, die ein Präsidialdepartement und einen für die ganze Legislaturperiode gewählten Regierungspräsidenten einführten, offensichtlich nicht wußten, was sie taten. Und gleichzeitig muß man annehmen, daß die übrigen Mitglieder der nächsten Basler Regierung sehr wohl wissen, was sie tun: nämlich die neue Struktur zum vorneherein unterlaufen.
Wenn sich ein Gemeinwesen eine solche Führungsstruktur gibt, dann muß daraus auch eine Funktion entstehen. Und diese Funktion ist den andern Exekutivmitgliedern vorgesetzt, es gibt keinen primus inter pares mehr. Um zu verstehen, was eine solche Ausgestaltung der Präsidentenrolle bedeuten muß, hätte damals der Basler Verfassungsrat nicht einmal über die Grenze ins Baselbiet schauen müssen; der genaue Blick nach Riehen und Bettingen hätte eigentlich schon gereicht. Und wenn man es vornehmer auf der kantonalen Ebene hätte haben müssen, so wäre immerhin das Studium in jenen Kantonen möglich gewesen, die einen auf mehrere Jahre gewählten Landammann kennen – eben genau jene herausgehobene Präsidentenrolle in einer Kantonsregierung. Wenn der Stadtpräsident nicht zu dieser herausgehobenen, politischen Rolle findet, sondern ein primus inter pares bleibt, so ist das Ganze mit dem vollamtlichen Regierungspräsidenten, seinem Präsidialdepartement und seiner Führungs- und Planungsrolle bezüglich der Regierungstätigkeit nicht mehr als ein Marketing-Gag von äußerst kurzer Wirkungsdauer.
Es ist fast schockierend, daß die politische Welt des Kantons Basel-Stadt offensichtlich nicht sieht (oder nicht sehen will), daß die Art und Weise der erstmaligen Bestellung eines Regierungsmitgliedes zur vollamtlichen Regierungspräsidentin bzw. zum vollamtlichen Regierungspräsidenten auch darüber entscheiden wird, ob aus dem neuen Amt wirklich der Basler Stadtpräsident wird oder nur ein auf vier Jahre gewählter Sitzungsleiter mit angedockten "Grüßgott-August"-Funktionen.
Wahrlich: ein demokratisches Trauerspiel bei dem vollends unverständlich bleibt, daß der derzeit offenbar einzige Kandidat sich auch noch freut, auf einem zwar sehr bequemen aber demokratisch völlig unerträglichen Weg zum ersten Basler Stapi nicht gewählt, sondern bloß verkündet zu werden.
P.S. Ebenso unverständlich bleibt, wie die sonst auf Zürich so allergischen Stadtbasler plötzlich eine Liebe zum Begriff Stapi entwickeln können.



