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Gemeindeversammlung vom 22.09.2005

Drei zukunftsorientierte Themen

Die rechtlichen Grundlagen der Verkehrsflächen der Gemeinde müssen den heutigen Bedürfnissen angepasst werden. Darüber befindet die Gemeindeversammlung vom 22. September wie auch über ein Nachtragskreditbegehren beim Umbau und Renovation des Wehrlin-Schulhauses.



Nachtragskredit Wehrlin-Schulhaus
Die Arbeiten beim Umbau und der Renovation des Wehrlin-Schulhauses förderten im Juni weitere Unzulänglichkeiten zu Tage. Konkret entdeckte man im Osttrakt durchnässte Wandabschnitte. Nässe und Schimmel fanden sich auch bei Fenstern in der Südfassade. Dieser Befund überraschte, da nicht mit Feuchtigkeitsproblemen gerechnet werden musste. Nebst gezielten Massnahmen zur Behebung des Schadens zeigte eine umfassende Beurteilung, dass an der Südfassade alle Fenster ausgewechselt werden müssen. Dies führt nicht nur zu einer Baukostenverteuerung sondern auch zu einer Verzögerung des Bauabschlusses um drei Monate.

Hinzu kommen zusätzliche Bauarbeiten am Gebäude, über deren Ausführung erst bei fortgeschrittenem Bauablauf entschieden werden konnte. Weiter wurden einige Arbeiten zu optimistisch budgetiert sowie Kosten der Bauherrschaft, wie das Zügeln, nicht im ursprünglichen Kreditbegehren aufgenommen. Auch hatte man die Aussenraumgestaltung zurückgestellt, da diese in Zusammenarbeit mit der Lehrerschaft realisiert werden soll.

Insgesamt belaufen sich diese Kosten auf 690'000 Franken. Aufgrund des Mehraufwands macht auch die Planergemeinschaft Mehrkosten von 100'000 Franken geltend. Diese Forderung wird derzeitig auf ihre Rechtmässigkeit geprüft. Um die nötige Transparenz zu wahren wird der Betrag im vorliegenden, zweiten Nachtragskredit aufgenommen. Dieser beträgt daher 790'000 Franken.

Strassennetzplan und Reglemente
Bedeutungsvoll für zukünftige planerische Fragen in Oberwil ist die Revision der rechtlichen Grundlagen für Verkehrsflächen. Die noch geltenden Regelungen aus früheren Jahrzehnten müssen sowohl den heutigen Erfordernissen wie den Änderungen beim übergeordneten Recht angepasst werden. Im Rahmen dieser Anpassungen erfolgte vollständige Überarbeitung des Verkehrsflächenreglements, die Revision des Strassennetzplans Siedlung und Landschaft sowie des Reglements für die Abgabe für fehlende Abstellplätze. Sämtliche Reglemente wurden dem Kanton zur Vorprüfung vorgelegt und von diesem bis auf kleine Anpassungen positiv beurteilt.

Beim revidierten Verkehrflächenreglement wurden u.a. sowohl die Anwänderbeiträge wie die Kostenaufteilung zwischen Grundeigentümern und Gemeinde neu geregelt. Beim Strassennetzplan Siedlung und Landschaft wurde entsprechend den gesetzlichen Grundlagen nicht nur das Baugebiet, sondern der gesamte Gemeindebann berücksichtigt, weshalb neu Fuss- Wander- und Radwege enthalten sind.

Bei diesem Planwerk wurde, wie vorgeschrieben, ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die eingetroffenen 11 Eingaben wurden soweit sinnvoll und möglich berücksichtigt. Ebenfalls wurden die Strassenklassierungen resp. –typen aktualisiert und die Strassen und Wege einer Neubeurteilung hinsichtlich ihrer Klassifizierung unterzogen. Sämtliche Unterlagen über diese umfassende Revision, wie auch der Mitwirkungsbericht, können bei der Bauverwaltung eingesehen werden.



Tagesbetreuung für Kinder
Mit der Betreuung von Oberwiler Kindern und Jugendlichen befasst sich die Einführung eines Horts als Ergänzung zum Mittagstisch. Ausgehend vom Konzept „Tagesbetreuung für Kinder“, das 2003 von der Gemeindeversammlung zur Kenntnis genommen worden war, wurde auch dieses Angebot verlangt. Der Hort wird im Wehrlin-Schulhaus geführt, wo die nötigen Räume nach Abschluss der Sanierungsarbeiten zur Verfügung stehen.

Eine Arbeitsgruppe hat im Auftrag des Gemeinderates ein Feinkonzept ausgearbeitet, das sich auf die Bedürfnisse der Eltern und Kinder abstützt. Dabei erwies sich ein modular aufgebautes Angebot als ideal. Ähnliche Modelle bewähren sich in Nachbargemeinden. In die Kosten teilen sich die Eltern und die Gemeinde. Die Beiträge sind entsprechend dem Einkommen der Erziehungsberechtigten abgestuft und sollen für diese finanziell tragbar sein.

Der Gemeinderat